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Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung

- was ist das überhaupt?

Die Grundsicherung ist eine Sozialhilfeleistung für Menschen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind (ohne Aussicht darauf, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann).

- unter welchen Voraussetzungen gibt's die?

Grob umrissen, kommt es neben Lebensalter und (bei noch nicht 65-Jährigen) Erwerbsminderung - siehe oben - darauf an, dass man

- den Lebensunterhalt nicht (ganz) aus eigenem Einkommen und Vermögen beschaffen kann (außer eigenen    Mitteln werden allerdings auch solche des Ehegatten oder Lebenspartners oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt, soweit sie dessen notwendigen Lebensunerhalt übersteigen)

- seine Bedürftigkeit nicht schuldhaft herbeigeführt hat,

- keine Kinder bzw. Eltern mit hohem Einkommen hat,

- seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat,

- Leistungen der Grundsicherung beantragt.

- wer kann mir dazu Näheres bei der Stadt sagen?

Ihre Ansprechpartner/innen für Grundsicherung