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Personalrat der Stadt Recklinghausen

Personalrat der Stadt Recklinghausen

Der Personalrat ist die Interessensvertretung aller Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Recklinghausen und wird alle vier Jahre neu gewählt. Die Amtszeit begann am 01.07.2008.

 

Die Gesetzliche Grundlage für die Wahl und die tägliche Arbeit ist das Landespersonalvertretungsgesetz NRW.

Da die aktuelle Beschäftigtenzahl bei ca. 1900 Personen liegt, sind 13 Personalratsmitglieder gewählt worden. Hiervon gehören der Gruppe der Beamten drei und der Gruppe der tariflich Beschäftigten zehn Mitglieder an.

Der Personalrat wählt aus seiner Mitte einen aus vier Personen bestehenden Vorstand und aus diesem Kreis wiederum einen Vorsitzenden.

 

 

Personalratsvorsitzender ist in der lfd. Amtsperiode: 
Michael Kurpisz 
Stadth. F, Zi. 608
Tel.: 1180
Foto des Personalratsvorsitzenden Michael Kurpisz

1. stellv. Vorsitzender: 
Jürgen Seidel 
Stadth. F, Zi. 610

Tel.: 1186

Foto des 1. stellv. Vorsitzenden Jürgen Seidel

2. stellv. Vorsitzender: 
Udo Meier
Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen (KSR)

Beckbruchweg 33, Zi. 1112

Tel.: 1184

Foto des 2. stellv. Vorsitzenden Udo Meier

Vorstandsmitglied: 
Lisa Röttger
Stadth. F Zi. 405

Tel.: 2123         

Foto des Vorstandsmitgliedes Lisa Röttger

 

 

Das LPVG legt eine umfassende Anzahl von Beteiligungtatbeständen des Personalrates bei verwaltungsinternen Maßnahmen fest.
Es umfasst die Anhörung gem. § 75, die Mitwirkung gem. § 73 und die Mitbestimmung gem. § 72 LPVG.Der Mitbestimmungsparagraph ist der umfassenste.

Es gibt  kaum interne Maßnahmen, bei denen der Personalrat nicht zu beteiligen ist.

Das LPVG NW beinhaltet für den Personalrat Aufgaben, Pflichten und Rechte, die an dieser Stelle kurz und nicht abschließend dargestellt werden sollen:

  •  Beantragung von Maßnahmen, die den innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten dienen
  • Einhaltung und Durchführung der zugunsten der Beschäftigten geltenden  Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Schutzvorschriften
  •  Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten sowie Hinwirkung auf Erledigung im Verhandlungsweg im Falle der Berechtigung
  • Zusammenarbeit mit der Jugendvertretung und der Vertrauensperson der Schwerbehinderten
  •  Umsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Einstellungen, Eingruppierungen
  •  Höhergruppierungen / Beförderungen
  • Versetzungen, Umsetzungen
  •  Abmahnungen und Kündigungen
  • Arbeitszeitregelungen
  •  Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Gesundheitsschädigungen
  •  Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Fortbildung
  • Beurteilungsrichtlinien
  • Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs 

An den wöchentlichen Sitzungen des Personalrates nimmt außerdem ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung und die Schwerbehindertenvertretung beratend teil. Die nächste Personalratswahl findet im ersten Halbjahr 2012 statt. 
Die Amtszeit beginnt dann wiederum am 01. Juli.

Das Personalratsbüro befindet sich im Stadthaus F, Zimerr 609.

Termine können jederzeit mit dem Sekretariat, Frau Birgit Bleker, vereinbart werden.

Tel. 02361/50-1181                Fax 02361/50-1182 

e-Mail: Personalrat@Recklinghausen.de