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Lenkungskreis der Lokalen Agenda 21

Lenkungskreis der Lokalen Agenda 21

Allgemeines

Der Lenkungskreis der Lokalen Agenda 21 wurde durch Beschluss des Umweltausschusses vom 22. April 1999 ins Leben gerufen. Die erste Sitzung fand am 1. Juni 1999 statt. Er hat zzt. 18 stimmberechtigte Mitglieder. Der Lenkungskreis ist nach § 3 Abs. 2 Geschäftsordnung des Rates berechtigt, sich mit Anträgen und Anregungen schriftlich an den Rat zu wenden.

Aufgaben

  • Brücken- und Vermittlerfunktion zwischen Agendaforum und den Fachforen auf der einen sowie den Gremien des Rates bzw. der Verwaltung auf der anderen Seite.
  • Aufbereitung und Zusammenstellung der Ergebnisse aus den Fachforen für die Ratsgremien.
  • Koordination des Agenda-Prozesses, insbesondere in Bezug auf Zeitplanung und Terminierung.
  • Der Lenkungskreis setzt thematisch und organisatorische Prioritäten.
  • Außerdem ist dem Lenkungskreis das alleinige Vorschlagsrecht über die für den lokalen Agenda-Prozess zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel übertragen worden. Der Verwaltung obliegt hier lediglich eine rechtliche Prüfung.

Zusammensetzung

  • Je ein von der jeweiligen Ratsfraktion bzw. -gruppierung benanntes Rats- oder Ausschussmitglied. Auch die Benennung sachkundiger Bürger ist möglich.  
  • Eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Verwaltung.
  • Je ein/e von jedem Fachforum benannte/r VertreterIn.
  • Zwei vom Agendaforum benannte VertreterInnen.
  • Je ein/e von der katholischen und der evangelischen Kirche benannte/r VertreterIn sowie je ein/e VertreterIn der Gewerkschaften, benannt vom DGB, und der Wirtschaft, benannt von der IHK (max. insgesamt vier).
  • Moderation, nicht stimmberechtigt. Über die Auswahl entscheidet der Lenkungskreis.
  • Die Geschäftsführung (nicht stimmberechtigt) liegt bei der Verwaltung.