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Ausschuss für Soziales und Integration
Betreut durch:
Allgemeines Der Ausschuss für Soziales und Integration besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern sowie einem Mitglied mit beratender Stimme. Aufgaben/Kompetenzen Grundsatzfragen der
Der Ausschuss entscheidet ferner über die Gewährung von Zuschüssen an freie Wohlfahrtsverbände, Vereine usw., über die vom Integrationsrat empfohlene Vergabe der Mittel zur Förderung der Integration, sowie über freiwillige städtische Sozialleistungen und Vergünstigungen (z. B. Recklinghausen-Pass). |