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| Bürgerservice > Standesamt > TodesfallBeurkundung eines TodesfallsAn den Tod eines Menschen, eines nahen Angehörigen denkt natürlich keiner gerne. Ein plötzlicher Todesfall löst bei den Hinterbliebenen oftmals neben dem Schmerz über den Verlust des Menschen auch eine meist unbekannte und schwierige Situation aus. Nun bedarf es vieler Überlegungen, und wer ist in diesem Moment nicht für jede Hilfe und Rat dankbar! Dabei ist unabhängig, ob dieser Mensch in einem Krankenhaus oder in privater Umgebung verstorben ist. Wenden Sie sich zunächst an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Das Bestattungsunternehmen steht den Hinterbliebenen hilfreich bei der Abwicklung sämtlicher Formalitäten und Durchführung der Bestattung zu Seite. Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag bei dem zuständigen Standesamt angezeigt werden!(§ 28 Personenstandsgesetz) Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind folgende Unterlagen erforderlich: Todesbescheinigung Sterbeanzeige Nicht verheiratet: Verheiratet: Geschieden/verwitwet: Sollte der Verstorbene/die Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein! Es wäre zu umfangreich, Ihnen hier sämtliche Informationen zu einem Todesfall abschließend aufzuführen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch oder auch persönlich in Verbindung zu setzen. Wir beraten und informieren Sie gerne!
Gebühren:
Gebührenfrei sind Bescheinigungen für:
Kosten der Bestattung: |
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