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Beurkundung eines Todesfalls

An den Tod eines Menschen, eines nahen Angehörigen denkt natürlich keiner gerne. Ein plötzlicher Todesfall löst bei den Hinterbliebenen oftmals neben dem Schmerz über den Verlust des Menschen auch eine meist unbekannte und schwierige Situation aus.

Nun bedarf es vieler Überlegungen, und wer ist in diesem Moment nicht für jede Hilfe und Rat dankbar!

Dabei ist unabhängig, ob dieser Mensch in einem Krankenhaus oder in privater Umgebung verstorben ist. Wenden Sie sich zunächst an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Das Bestattungsunternehmen steht den Hinterbliebenen hilfreich bei der Abwicklung sämtlicher Formalitäten und Durchführung der Bestattung zu Seite.

Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag bei dem zuständigen Standesamt angezeigt werden!(§ 28 Personenstandsgesetz)

Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind folgende Unterlagen erforderlich:

Todesbescheinigung
Bei einem Todesfall zu Hause zuerst den Arzt benachrichtigen, damit er die Todesbescheinigung ausstellt und Ihnen aushändigt. "Sodann sollte der Tod des Verstorbenen durch Sie oder einem beauftragten Bestattungsunternehmer beim Standesamt angezeigt werden."

Sterbeanzeige
Ist der Tod in einem Krankenhaus, einem Altenheim oder durch Unfall eingetreten, wird die Sterbeanzeige nebst Todesbescheinigung durch das Krankenhaus/Altenheim oder dem beauftragten Bestattungsunternehmen dem Standesamt zugeleitet.

Nicht verheiratet
Geburtsurkunde (diese Urkunden befinden sich meistens im Stammbuch der Familie bei Eltern).

Verheiratet:
Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseitrag geführten Familienbuch  (diese Urkunden befinden sich meistens im Stammbuch der Familie)

Geschieden/verwitwet:
Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch mit Vermerk bzw. Nachweis über die Auflösung der Ehe (z. B. Sterbeurkunde, Scheidung)

Sollte der Verstorbene/die Verstorbene nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein!

Es wäre zu umfangreich, Ihnen hier sämtliche Informationen zu einem Todesfall abschließend aufzuführen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch oder auch persönlich in Verbindung zu setzen. Wir beraten und informieren Sie gerne!

Sprechstunden des Standesamtes für die Beurkundung eines Sterbefalls
Montag08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:00 - 13:00 Uhr
                               Ihre Ansprechpartner/innen sind
Birgit Arns

Tel. 02361/50-1785
Birgit.Arns@recklinghausen.de

Margit Quednau

Tel. 02361/50-1788
Margit.Quednau@recklinghausen.de

Gebühren:

  • Sterbeurkunde 10,00 Euro
    • Jede weitere gleichzeitig erstellte Sterbeurkunde 5,00 Euro 

    Gebührenfrei sind Bescheinigungen für:

    • Friedhofsamt
    • Kirche
    • Sozialversicherungsangelegenheiten (2x)

    Kosten der Bestattung:
    Auskunft erteilt der Bestatter und das Friedhofsamt bei der Stadtverwaltung