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Ein Baby

Herzlichen Glückwunsch, sagt Ihr Standesamt und verrät Ihnen sogleich wie Ihr Kind in die standesamtlichen Bücher kommt.

Hier die schrittweise Hilfestellung:
Die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Kind in einem Krankenhaus in Recklinghausen geboren wurde oder vielleicht bei Ihnen zu Hause.

Ist Ihr Kind im Krankenhaus geboren , so wird man Ihnen bereits dort auf der Säuglingsstation bei der Abwicklung der notwendigen Formalitäten behilflich sein. Ihre Unterlagen, insbesondere die von Ihnen ergänzte Geburtsanzeige des Kindes, werden von der Krankenhausverwaltung an das Standesamt weitergeleitet. Das Krankenhaus ist nämlich der Anzeigepflichtige!

Genießen Sie zunächst die ersten schönen Stunden gemeinsam mit Ihrem neugeborenen Kind und fragen Sie sodann ein paar Tage später telefonisch beim Standesamt nach, ob Ihr Kind bereits im Geburtenbuch eingetragen ist oder ob noch Klärungsbedarf besteht.

Ist Ihr Kind zu Hause geboren, müssen Ihre Unterlagen, insbesondere die von der Hebamme oder von dem herbeigerufenen Arzt ausgefüllte Geburtsbescheinigung innerhalb einer Woche im Standesamt vorliegen! Wer diesbezüglich anzeigepflichtig ist, lesen sie bitte später.

Informationen zu weiteren Bescheinigungen, wie zum Beispiel zur Beantragung zum Kindergeld, finden Sie hier.

Sollten Sie noch Fragen zur Vornamen oder zur Familiennamensführung des Kindes, zu den zur Beurkundung erforderlichen Unterlagen oder zur Abwicklung der Formalitäten haben, beraten und informieren wir Sie gerne telefonisch oder auch persönlich!

Sprechzeiten des Standesamtes für die Beurkundung von Geburten
Montag 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 18:00 Uhr
Freitag08:00 - 13:00 Uhr

 

Ihre Ansprechpartner/innen
Margit.Quednau

Tel. 02361/50-1788
Margit.Quednau@recklinghausen.de 

Birgit Arns

Tel. 02361/50-1785
Birgit.Arns@recklinghausen.de