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Bescheinigungen

Sofern die Eintragung Ihres Kindes in das standesamtliche Geburtenregister ohne "Komplikationen" geschehen konnte, liegen bereits wenige Tage nach der Geburt eine Geburtsurkunde nebst weiteren Bescheinigungen zur Abholung bereit.

Zur Vermeidung unnötiger Wege und Wartezeiten empfiehlt sich vorab ein vorsorglicher Rückruf hier im Standesamt. Es könnte noch Klärungsbedarf bestehen!

Die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes, d.h. die Eintragung Ihres Kindes in das beim Standesamt geführte Geburtenregister ist gebührenfrei!

Gleichzeitig erstellen wir auch eine gebührenpflichtige Geburtsurkunde, ggf. auch für Ihr Stammbuch der Familie oder persönliche Zwecke. 

Gebühren
Geburtsurkunde10,00 €uro
jede weitere gleichzeitig erstellte Geburtsurkunde  5,00 €uro

Gebührenfrei

Bescheinigungen zur:

  • Beantragung von Elterngeld bei der Kreisverwaltung; sofern Sie nicht in Recklinghausen wohnen, siehe  unter www.elterngeld.nrw.de 
  • Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse -in der Regel am Sitz der Arbeitsagentur für Arbeit-, siehe auch www.familienkasse.de 
  • Beantragung von Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse
  • Taufe

Wir melden unmittelbar nach der Geburtsbeurkundung Ihr Kind bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt an. Sodann können Sie dort auch Ihre Lohnsteuerkarte ändern lassen, sowie bei Bedarf einen Kinderausweis beantragen.