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Bürgerservice > Bürgerinformation > Winter 2009/2010

Der Winter ist da! Hinweise des Fachbereich Ordnung

 

Das Ordnungsamt weist angesichts sinkender Temperaturen auf die Verpflichtung der Winterwartung hin. Dazu gehören Schneeräumen und Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln bei Vereisung. (Bei Bedarf kann Streumaterial aus den über das Stadtgebiet verteilten Boxen entnommen werden, solange der Vorrat reicht. Eine Nachfüllung wird bei Gelegenheit durch den KSR vorgenommen; ein Anspruch auf dieses Streugut besteht aber nicht).

Sicher begehbar zu halten sind neben Geh- und Fußgängerüberwegen auch Zu- und Verbindungswege sowie Wege vor Geschäftslokalen.

Hauseigentümer oder per Hausordnung verpflichtete Mieter müssen die Flächen in einer Breite von mindestens 1,50 m vor und erforderlichenfalls während der Hauptverkehrszeit räumen und bestreuen.

Als Hauptverkehrszeit gilt:


an Werktagen                          7 – 20 Uhr
an Samstagen                          8 – 20 Uhr
an Sonn- und Feiertagen          9 – 19 Uhr.

An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und für Schulbusse müssen die Gehwege so freigehalten werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Dabei ist es nötig, dass der Schnee an den an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehwegs oder zum Fahrbahnrand geschoben wird, damit Fußgänger und Fahrzeuge nicht mehr als unvermeidbar behindert werden.

Gullys und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden.

Die Bestimmungen sollen dazu beitragen, Unfälle bei ungünstigen Witterungsverhältnissen zu vermeiden. Bei Verstößen gegen die Regelungen können unter Umständen Geldbußen festgesetzt werden.

Was hat der Bürger zu tun?

· Hierzu die Ausführungen des Fachbereichs Ordnung. Grundlage sind die Regelungen der Straßenreinigungssatzung aus §3 art u. Umfang d. Reinigungspflicht.


· Die Stadtverwaltung veräußert auch in Notfällen keine zusätzlichen Streumittel an Bürger. Bürger hatten im zurückliegenden Winter mehrfach bei den KSR angefragt und waren teilweise recht ungehalten in ihren Äußerungen, nachdem sie eine ablehnende Auskunft erhielten. Aus diesem Grund der Hinweis, dass sich Bürger frühzeitig um ausreichend Streugut und notwendige Ausrüstung, wie Schneeschüpper oder Streugeräte bemühen müssen. Die Erfahrung aus dem vergangenen Winter zeigten, dass nahezu alle Baumärkte und Landhandel bezüglich Streumittel bei dem schweren Winterereignis ausverkauft waren! Es gab im vergangenen Winter ebenfalls Engpässe in der Zulieferung für den Groß- u. Einzelhandel! Aus diesem Grund bitte rechtzeitig vor einem Glätteereignis an ausreichend Ausrüstung denken.


· Die Pflicht zum Winterdienst hat jeder Grundstückseigentümer für seinen Besitz. Diese Pflicht kann entsprechend auf Mieter vertraglich übertragen werden. Das muss bedarfsweise zwischen Vermieter und Mieter geregelt bzw. neu in Erinnerung gebracht werden. Diese Pflicht haben auch Händler. Auch vor Ladengeschäften muss der Winterdienst auf den öffentlich zugänglichen Flächen in entsprechender Breite vor den Grundstücken erfolgen.


· Gemäß der Straßenreinigungssatzung sollen abstumpfende Mittel verwendet werden, ohne dabei die Produktpalette möglicher Streumittel einzuengen. Es sollen aber umweltfreundliche Streumittel bevorzugt werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass nichtlösliche Taustoffe, die nach dem Abschmelzen von Schnee und Eis auf den Flächen verbleiben, in einem angemessenen Zeitraum auch wieder abgefegt und ordnungsgemäß entsorgt werden.


· Schnee darf grundsätzlich nicht auf Straßenflächen verfrachtet werden. Er ist entweder am Rand des Bürgersteiges oder in Einfahrten und Vorgärten abzulegen.


· Neben Auto- und LKW-Fahrern müssen sich Fahrrad und Motorradfahrer den Gegebenheiten im Winter anpassen!