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Ausschreibungen Standesamt Melderegister- auskunft Virtuelles Fundbüro Gewerbemeldung Ortsrecht / Satzungen Amtsblatt Ideen und Beschwerden Vereine Verwaltungs- suchmaschine-NRW | Bürgerservice > Bürgerinformation > Winter 2009/2010Der Winter ist da! Hinweise des Fachbereich Ordnung
Das Ordnungsamt weist angesichts sinkender Temperaturen auf die Verpflichtung der Winterwartung hin. Dazu gehören Schneeräumen und Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln bei Vereisung. (Bei Bedarf kann Streumaterial aus den über das Stadtgebiet verteilten Boxen entnommen werden, solange der Vorrat reicht. Eine Nachfüllung wird bei Gelegenheit durch den KSR vorgenommen; ein Anspruch auf dieses Streugut besteht aber nicht). Sicher begehbar zu halten sind neben Geh- und Fußgängerüberwegen auch Zu- und Verbindungswege sowie Wege vor Geschäftslokalen. Hauseigentümer oder per Hausordnung verpflichtete Mieter müssen die Flächen in einer Breite von mindestens 1,50 m vor und erforderlichenfalls während der Hauptverkehrszeit räumen und bestreuen. Als Hauptverkehrszeit gilt:
An Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel und für Schulbusse müssen die Gehwege so freigehalten werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Dabei ist es nötig, dass der Schnee an den an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehwegs oder zum Fahrbahnrand geschoben wird, damit Fußgänger und Fahrzeuge nicht mehr als unvermeidbar behindert werden. Gullys und Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden. Die Bestimmungen sollen dazu beitragen, Unfälle bei ungünstigen Witterungsverhältnissen zu vermeiden. Bei Verstößen gegen die Regelungen können unter Umständen Geldbußen festgesetzt werden. Was hat der Bürger zu tun? · Hierzu die Ausführungen des Fachbereichs Ordnung. Grundlage sind die Regelungen der Straßenreinigungssatzung aus §3 art u. Umfang d. Reinigungspflicht.
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