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Bürgerservice > Bürgerinformation > Dienstleistung/Zuständigkeit: Verkehrsplanung


Aufgabe der Verkehrsplanung ist die Erarbeitung und Festlegung der grundlegenden Netze und Infrastruktureinrichtungen für alle Verkehrsarten. Das Instrument, mit dem die verkehrliche Entwicklung der Stadt unter Berücksichtigung der städtebaulichen Aspekte gesteuert und festgelegt wird, ist der Verkehrsentwicklungsplan.

Die Verkehrsplanung hat alle Verkehrsmittel angemessen zu berücksichtigen, wobei die Verkehrssicherheit, der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, sowie die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes, d. h. Fußverkehr, Fahrradverkehr und öffentlicher Personennahverkehr, Priorität besitzen.

Zuständige Verwaltungsbereiche
Verkehr, Verkehrsplanung, Verkehrskonzepte, Verkehrsentwicklungsplan, Verkehrsdaten, Öffentlicher Personennahverkehr